Verkaufs- und Lieferbedingungen
I. VERTRAGSABSCHLUSS
1. Mit der Vereinbarung von Barzahlung bei Lieferung wird der Kaufvertrag mit den Unterschriften des Käufers und des Kundenberaters wirksam.
II. KAUFGEGENSTAND
Kaufgegenstand ist die umseitig angeführte Ware und Menge.
III. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1. Der Kaufpreis versteht sich inklusive Umsatzsteuer als Festpreis ohne jeglichen Abzug.
2. Ist die Zahlung bei Lieferung vereinbart, kann die Warenlieferung bis zu einem Wert von CHF 300,- durch die Zustellung per Postversand erfolgen. Bei Bestellung über CHF 300,- erfolgt die Warenlieferung durch den GESU-LIFE Auslieferungsservice. Die Auslieferungsfahrer sind inkassoberechtigt.
IV. LIEFERTERMINE
1. Der genaue Liefertermin wird dem Käufer vor Zustellung bekannt gegeben.
2. Betriebsstörungen (sowohl im Bereich des Verkäufers als auch in dem Bereich der Zulieferer), die von dem Käufer nicht zu vertreten sind, einschließlich Streik und Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt berechtigen den Käufer erst dann zur Kündigung des Vertrags, wenn dem Käufer ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann. Andernfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Länge der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung des Verkäufers ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
V. EIGENTUMSVORBEHALT
Der Kaufgegenstand bleibt bis zur Erfüllung aller Verbindlichkeiten des Käufers Eigentum des Verkäufers.
VI. GEWÄHRLEISTUNG/GARANTIE
1. Auf die Gebrauchsfähigkeit unserer hochwertigen Schlafprodukte gewähren wir bei normaler Beanspruchung 2 Jahr Vollgarantie. Auf die Gebrauchsfähigkeit der Matratzen- und Viskoprodukte gewähren wir bei normaler Beanspruchung eine Garantie von 10 Jahren, welche Material- und Verarbeitungsfehler beinhaltet. Die Vollgarantie beträgt dabei 2 Jahre.
Nach 24 Monaten erfolgt eine anteilsmässige Beteiligung des Kunden auf den Preis der Instandstellung nach folgenden Prozentsätzen:
3. Jahr 20 %
4. Jahr 30 %
5. Jahr 40 %
6. Jahr 50 %
7. Jahr 60 %
8. Jahr 70 %
9. Jahr 80 %
10. Jahr 90 %
Bei Totalersatz des Produktes wird vom aktuellen Preis bei Garantieanspruch ausgegangen. Auf Reparaturfälle aufgrund unsachgemässer Behandlung oder falscher Pflege des Produkts, behält sich die GESU-LIFE GmbH vor, keinen Garantieanspruch einzuräumen. Der Garantieanspruch gilt ab Kaufdatum und nur gegen Vorweisung der Kaufquittung.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an GESU-LIFE, St. Gallerstr. 99, CH-9200 Gossau, info@gesu-life.ch.
Matratzen und Viskoprodukte werden in Gebrauch spürbar etwas geschmeidiger, deshalb fallen normale Weichheitserscheinungen nicht unter die Garantie. Der Garantieanspruch bei Matratzen und Viskoprodukten gilt nur bei Verwendung einer tauglichen Unterfederung. Einlegerahmen mit älterer Konstruktion und nicht genügender Funktionalität zerstören eine neue Matratze oder Viskoprodukt in verhältnismässig kurzer Zeit. Bei Verwendung eines solchen Einlegerahmens können keine Garantieansprüche geltend gemacht werden.
Matratzen und Wollartikel haben anfänglich einen spezifischen Eigengeruch. Sie brauchen sich deshalb keine Sorgen zu machen, denn dieser Geruch ist in jeder Beziehung harmlos und verflüchtigt sich beim Gebrauch nach kurzer Zeit.
Neben dieser Garantie verbleiben dem Käufer bei Mängel an dem Kaufgegenstand die gesetzlichen Rechte, die durch die Garantie nicht eingeschränkt werden.
2. Im Falle der schuldenhaften, unberechtigten Geltendmachung von Gewährungsleistungs- oder Garantieansprüchen ist der Käufer verpflichtet, die dadurch entstehenden Kosten zu erstatten.
VII. VERTRAGSÄNDERUNGEN/ERGÄNZUNGEN
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, es sei denn, sie wurden mit einem Vertreter des Verkäufers mit umfassender Vertretungsmacht, insbesondere einen Geschäftsführer, Prokuristen oder Generalbevollmächtigten getroffen. Kundenberater des Verkäufers sind nicht befugt den vorliegenden Vertragsbestimmungen zuwiderstehende oder abweichende Vertragserklärung abzugeben.
VIII. HAFTUNG
Der Verkäufer haftet für eine von ihm und seinem gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen zu vertretene Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei einem von ihm, seinen gesetzlichen Vertreters oder seinen Erfüllungsgehilfen aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertretenden sonstigen Schaden. Bei einer fahrlässigen Verletzung einer den Vertragszweck gefährdenden wesentlichen Verpflichtung haftet der Verkäufer für den Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind solche grundlegenden Pflichten, die für den Vertragsabschluss des Käufers maßgeblich sind auf deren Einhaltung der Verkäufer vertrauen durfte. Der Verkäufer haftet außerdem bei arglistig verschwiegene Mängel und übernommenen Garantien für die Beschaffenheit der Ware und nach dem Produkthaftungsgesetz. Im Übrigen ist bei nur fahrlässiger Pflichtverletzung eine Haftung des Käufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.
IX. DATENSCHUTZHINWEIS
Der Verkäufer verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten lediglich zum Zweck der Vertragsabwicklung. Eine Übermittlung Ihrer Daten an Dritte erfolgt ausschließlich im Rahmen der Vertragserfüllung. Eine Weitergabe Ihrer Daten zu Werbezwecken erfolgt nicht. Etwas anderes gilt nur dann, wenn eine weitergehende Einwilligung erklärt worden ist.
X. SONSTIGES
1. Jeder Vertragspartner hat eine Abänderung seiner Anschrift unverzüglich dem anderen mitzuteilen.
2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die ungültige Bestimmung wird schnellstmöglichst durch eine andere gültige Bestimmung ersetzt.